Sozialstandards statt Privatisierungsdruck

Im Gegensatz zum Vorschlag der EU-Kommission wurde auf Druck der Sozialdemokraten der besonderen Rolle der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge stärker Rechnung getragen. „Die Bandbreite von Dienstleistungen, auf die unsere Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht haben, reicht von der Grundversorgung mit Wasser und Energie über den öffentlichen Personennahverkehr bis hin zu den Bereichen Wohlfahrt, Schule, Gesundheit, Wohnungswesen, Kultur sowie sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Infrastruktur unserer Gesellschaft und damit zu deren Zukunftsfähigkeit. Diese Dienstleistungen müssen den Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend, kostengünstig und allgemein zugänglich in hoher Qualität zur Verfügung stehen. Die europäische Gesetzgebung muss sicherstellen, dass die Städte, Gemeinden und Kreise nicht durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand aus Brüssel eingeengt werden. Deshalb war es wichtig, dass zum Beispiel Kommunalkredite, Rechtsdienstleistungen und der Zivil- und Katastrophenschutz von der Vergaberichtlinie ausgenommen werden.“

„Das öffentliche Vergabewesen sollte nicht primär nach Kostengründen abgewogen werden, sondern vielmehr auf die Bedürfnisse der Bürger zugeschnitten sein,“ kommentiert Petra KAMMEREVERT die künftige Regelung. „Nicht der billigste, sondern der unter Berücksichtigung aller Kriterien beste Anbieter bekommt den Zuschlag.“ Die Sozialdemokraten haben zudem erreicht, dass die Kriterien auch für sämtliche Unterauftragnehmer (Subunternehmer) verbindlich sind. Auch bei der Konzessionsvergabe haben sich die Sozialdemokraten durchgesetzt. Die öffentliche Wasserversorgung wurde vollständig aus der aktuellen Gesetzgebung herausgenommen.

Hintergrund: Die EU-Kommission machte im Dezember 2011 drei Richtlinienvorschläge, mit den Zielen einer effizienten Verwendung öffentlicher Mittel für Aufträge und Konzessionen. Der erste Vorschlag ist die Revision der Richtlinie zur generellen Vergabe öffentlicher Aufträge, der zweite die Revision der Richtlinie zur öffentlichen Auftragsvergabe durch Marktteilnehmer in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste. Eine dritte, neue Richtlinie soll die Vergabe von Konzessionen regeln.