Grevenbroich. Der Braunkohletagebau Garzweiler II ist wegen des Gemeinwohlbelanges der Energieversorgung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so die Intention der Verfassungsrichter in Karlsruhe. „Damit herrscht rechtliche Klarheit für den bis 2045 geplanten Tagebau. Das ist ein wichtiges und positives Signal“ freut sich Rainer Thiel, MdL.
Das oberste Gericht hat den Beitrag der Braunkohle zur Energieversorgung rechtlich anerkannt. „Damit trägt Karlsruhe auch zur Versachlichung der aktuellen Debatte um die Zukunft der Braunkohle bei“, ordnet der Grevenbroicher Landtagsabgeordnete das Urteil für unsere Region ein. „Ich habe immer dafür geworben, dass unsere Kraftwerke als Partner der Energiewende gesehen werden und nicht als Gegner. Nun haben wir die Chance, dass unsere Region einen wichtigen Beitrag zur Versorgungsicherheit und Bezahlbarkeit bei der Energieversorgung leistet. Damit stärken wir auch die Energiewende, denn wir wollen, dass die Menschen und unsere Wirtschaft auf dem Weg zu einer Versorgung mit erneuerbaren Energien nicht überfordert werden“, so Thiel.
Das Verfassungsgericht hat auch den Rechtsschutz der Betroffenen von solchen Großvorhaben gestärkt, denn die privaten Belange sind in einer Gesamtabwägung zu berücksichtigen und Klagemöglichkeiten sind einzuräumen. „Das stärkt die Positionen der Bürgerinnen und Bürger auch bei anderen Projekten z.B. beim Netzausbau und beim Thema Fracking“, begrüßt Rainer Thiel auch diesen Teil der Karlsruher Entscheidung.