Rainer Thiel: Betriebsbesetzung von Garzweiler II war illegal

Rainer Thiel MdL

Rainer Thiel, Landtagsabgeordneter aus Grevenbroich, Rommerskirchen und Dormagen, kommentiert vor dem Hintergrund der heute stattgefundenen Sitzung des Innenausschusses des Landtages NRW die Vorkommnisse während der Besetzung des Tagebaus Garzweiler II:

„Das Demonstrations- und Versammlungsrecht ist ein hohes und schützenswertes Gut unserer Gesellschaft. Jeder kann seine Meinung öffentlich zum Ausdruck bringen und für sie protestieren. Dafür gibt es aber Regeln, an die sich jeder halten muss, dazu gehört Gewaltfreiheit, ein Verbot von Uniformierung und Vermummung. Wer sich wie die Betriebsbesetzer darüber hinwegsetzt und in uniformierter Kleidung, vermummt und unter Einsatz von Gewalt in das Betriebsgelände eindringt, verstößt massiv gegen das Demonstrations- und Versammlungsrecht. Vor diesem Hintergrund war das Eingreifen der Polizei absolut gerechtfertigt.“

Thiel hat auch kein Verständnis für die Protestform, in der sich Protestler selbst in Lebensgefahr bringen um eine Betriebsstillegung zu erzwingen:

„Garzweiler ist ein Betriebsgelände, das – ohne entsprechende Sachkenntnis und Schulungen – lebensbedrohliche Gefahren beinhaltet. Wer sich hier an einer Bandanlage ankettet, riskiert schwerste und auch tödliche Verletzungen. Vor diesem Hintergrund hat RWE den Betrieb der Bandanlage und zwei Großbaggern vorübergehend eingestellt.“

Dass das nicht von vorneherein geschehen ist, ist für den NRW-Abgeordneten nachvollziehbar:

„Wenn die Androhung von Betriebsbesetzungen ausreichen soll, um einen Betrieb abzuschalten und diese Praxis Schule macht, dann stehen in der Republik demnächst viele Bänder still.“

Kritik übt der Abgeordnete aus dem Rheinischen Revier auch an der Debattenkultur, die sich emotionsgeladener Begriffe bedient. Thiel appelliert für eine Rückkehr zu einer sachlichen und auf Fakten basierten Diskussion:

„Beim Thema Braunkohle wird ein Zerrbild gezeichnet, Begriffe wie Vertreibung, Ökozid und hörigen Politikern in die Welt gesetzt und anders Denkende als schwachsinnig oder inkompetent bezeichnet. Damit sollen wohl Besetzungen und andere, strafrechtliche relevante Aktionen gerechtfertigt werden. Die Formel lautet dann „es sei zwar nicht legal aber legitim“. Dabei wird übersehen, dass so mal eben wichtige Grundprinzipien unserer Demokratie bei Seite gewischt werden.“

Thiel bezeichnet die Haltung, selbst zu entscheiden, ob der Tagebau gerechtfertigt ist oder nicht, als anmaßend. Im Dezember 2013 hat das Bundesverfassungsgericht den Tagebau und auch die damit verbundenen Umsiedlungen als gerechtfertigt bezeichnet. Dies dient dem Allgemeinwohl, da die Braunkohle im Energiemix die wichtige Rolle der verlässlichen und preiswerten Energieversorgung einnimmt. NRW verfolgt das Ziel bis 2050, 80% CO²-Emissionen einzusparen und massiv erneuerbare Energien auszubauen. Da insbesondere Speichertechnologien für die erneuerbaren Energien noch lange nicht ausreichend zur Verfügung stehen, wird die Braunkohle auch noch dringend gebraucht.