AG60plus Regionalkonferenz: Marie-Jeanne Zander im Amt der stellvertretenden Vorsitzenden bestätigt

Marie-Jeanne Zander

Während der letzten Regionalkonferenz der Arbeitsgemeinschaft 60plus im Niederrhein (21. März 2019) wurde turnusgemäß nach zwei Jahren ein neuer Vorstand gewählt. Marie-Jeanne Zander wurde dabei in ihrem Amt als stellvertretende Vorsitzende bestätigt. Alle 30 Delegierten sprachen der Grevenbroicher SPD-Ratsfrau ihr Vertrauen aus. „Ich freue mich sehr darüber mit 100 Prozent Zustimmung und zugleich dem besten Ergebnis aller Kandidatinnen und Kandidaten im Amt bestätigt worden zu sein“, erklärt die 71-jährige Gustorferin, die zugleich auch Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft aller SPD-Mitglieder über 60 im Rhein-Kreis Neuss ist. (mehr …)

Marie-Jeanne Zander als Vorsitzende der AG60plus bestätigt

Vorstandswahlen bei der SPD Arbeitsgemeinschaft 60plus im Rhein-Kreis Neuss

Der neue Vorstand der AG60plus

Während der Mitgliederversammlung am 6. Dezember 2018 wurde Marie-Jeanne Zander einstimmig in ihrem Amt als Vorsitzende der AG60 plus bestätigt. Unterstützt wird die Grevenbroicher SPD-Ratsfrau von den beiden Stellvertretern Brunhilde Lehmann und Wolfgang Kaisers. Die Schriftführung übernimmt Marianne Kuntschik. Als Beisitzerinnen und Beisitzer wurden zudem gewählt: Irmgard Balzereit, Rosemarie Bruchmann, Joachim Drossert, Harry Marquardt, Rifeta Musagic, Wolfgang Norf, Herbert Palmen, Manfred Schumacher, Ursula Wolf und Hans Zander. (mehr …)

AG SPD 60 plus kritisiert die Beförderung von Hans-Georg Maaßen zum Staatssekretär

Gruppe aus NRW mit dem Bundesvorsitzenden Lothar Bindung der AG60plus; (3.v.l.) Marie-Jeanne Zander, Vorsitzende der AG60plus im Rhein-Kreis Neuss

Mit Entsetzen haben Bundesvorstand und Bundesausschuss der SPD Arbeitsgemeinschaft 60 plus während ihrer gemeinsamen Sitzung in Frankfurt auf die geplante Ernennung von Hans-Georg Maaßen zum Staatssekretär im Bundesinnenministerium reagiert.

„Es ist notwendig und richtig, dass Herr Maaßen als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz abgesetzt wird. Er hat das Vertrauen verspielt, diese Behörde unabhängig und im Sinne des Grundgesetzes leiten zu können. Schlimm genug – aber einzig logische Konsequenz hätte eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand sein müssen. (mehr …)