Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) der SPD im Rhein Kreis Neuss sieht das Urteil des Landesarbeitsgerichtes vom letzten Mittwoch (24.07.13) zu „Scheinwerkverträgen“ als richtungweisend.
Der Kläger konnte vor Gericht nachweisen, dass er in größerem Umfang Tätigkeiten für das beklagte Unternehmen geleistet hat, als dies im Werkvertrag vereinbart war. Dadurch werden die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verletzt und er wird als Mitglied der Stammbelegschaft gesehen, wodurch ihm höhere Lohnzahlungen zustehen. (mehr …)