Stellungnahme zum CDU/FDP-Resolutionsantrag für den Kreistag am 18.06.2013

Rainer Thiel, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion

Rainer Thiel, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion

Für alle staatlichen Ebenen gilt, dass Sie ihre Aufgaben nur erfüllen können wenn sie eine angemessene Finanzausstattung haben. Es ist bekannt, dass die staatlichen Aufgaben insbesondere für den Erhalt und den notwendigen Ausbau unserer Infrastruktur unterfinanziert sind. Allein in NRW fehlen rund 3 Mrd. € zum Erhalt unserer Brücken. Es ist genauso bekannt, dass gerade die FDP einer auskömmlichen Finanzierung des Staates auf allen Ebenen entgegenstand und weiter entgegensteht.

Aktuell hat Bundeskanzlerin Angela Merkel Wahlgeschenke angekündigt, die Mehrausgaben von 28,5 Mrd. Euro bewirken. Allein diese sind unausgewogene Erhöhung des Kinderfreibetrages für Besserverdienende würde NRW mit 700 Mio. Euro belasten. Auf die Kommunen in NRW kämen weitere Ausfälle von 250 Mio. Euro zu. NRW kann die Schuldenbremse nur einhalten wenn keine weiteren Belastungen aus dem Bund dazu kommen.

Aktuell geht es auch um die Flutopferhilfe. Der Bund plant ca. 8 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen und erwartet, dass die Länder dies aus ihren Haushalten finanzieren. Für NRW wären nach dem Königsbergerschlüssel 870 Mio. Euro.

Artikel 79 Landesverfassung:
Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Recht auf Erschließung einer Steuerquellen. Das Land ist verpflichtet, diesem Anspruch bei der Gesetzgebung Rechnung zu tragen und im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen übergemeindlichen Finanzausgleich zu gewährleisten.

Zum Gemeindefinanzierungsgesetz gab es schon viele Gutachten, z.B. 2008 das IFO Gutachten, dass die damaligen CDU-FDP Landesregierung in Auftrag gegeben hatte. Die Erkenntnisse aus diesem Gutachten hatte die damalige Landesregierung aber nicht umgesetzt. Im Gegenteil hatte die CDU-FDP Regierung ihre Haushalte zu Lasten der Kommunen im Lande geschont. Dies wurde auch vom Verfassungsgericht in Münster festgestellt. Dieses Verhalten der damaligen Landesregierung sollte im Kreistag kritisiert werden. CDU und FDP im Kreistag lehnten dies aber seinerzeit ab mit dem Hinweis, im Kreistag keine Landespolitik machen zu wollen. Der Betrug an den Städten und Gemeinden wurde nach Abwahl der CDU-FDP Regierung von der neuen SPD-Grünen Landesregierung bereits ab 2010 korrigiert.

Schon 2010 bekamen die Kommunen 300 Mio. Euro mehr Finanzausgleichmasse. Das führte damals dazu, dass der Kreis seine Ausgleichsrücklage schonen konnte.

2013 wuchs die Finanzausgleichmasse um 367 Mio. Euro an. Insgesamt hat Rot-Grün für die Kommunen ca. 1,3 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis war mit 8,7 Mrd. Euro die höchste Finanzausgleichsmasse aller Zeiten.
Davon hat auch der Rhein-Kreis Neuss profitiert. Er konnte zuletzt die Kreisumlage senken, da er 18,4 Mio. mehr Schlüsselzuweisungen erhalten hat.
Als Verdienst des Kreises gefeiert, vom Land finanziert.

Aktuell (17.06.2013) räumt die Rot-Grüne Landesregierung eine letzte Baustelle aus der kommunalfeindlichen Politik der CDU-FDP Vorgängerregierung weg. Durch die Korrektur der Berechnung der Einheitslasten für die Jahre 2007-2011 werden die Kommunen 2013 um 275 Mio. Euro entlastet. In den Folgejahren werden es ca. 130-155 Mio. Euro sein. Wenn es nach der CDU/FDP im Kreistag gegangen wäre würde dieses Geld unseren Städten und Gemeinden bis zum St. Nimmerleinstag vorenthalten.

Selbstvergessen fordern nun die gleiche CDU und FDP im Kreistag, ein gerade mal wenige Wochen altes Gutachten sofort umzusetzen und rechnet auch gleich vor, was der Kreis dabei bekommen würde.
Mit rein theoretischen Zahlen, die nicht einmal alle Diskussionsansätze berücksichtigen wird suggeriert, der Rhein-Kreis Neuss erhielte bei sofortiger Umsetzung des FiFo Gutachtens 23,2 Mio. Euro mehr. CDU und FDP unterschlagen aber, dass bei Erhöhung der Teilschlüsselmasse für die Kreise und Landschaftsverbände die Städte und Gemeinden selbst weniger bekommen und dass es innerhalb der Kreisgemeinschaft zur Verwerfungen kommt, zu Lasten vor allem von Grevenbroich.

„[…] die damit verbundene Anhebung der Teilschlüsselmasse für die Kreise und Landschaftsverbände wird den Gemeinden über die Umlageeffekte zu gute kommen und die mit niedrigeren Schlüsselzuweisungen der Kreisangehörigen Gemeinden einhergehenden Verluste mindestens kompensieren.“ (Zitat: Stellungnahme des Landkreistages und Städte und Gemeindebund NRW)

Es ist abenteuerlich im Juni 2013 eine sofortige Umsetzung von Teilergebnissen des neuen FiFo Gutachtens aus April 2013 zu fordern, wenn noch nicht klar ist, wie sich das insgesamt auf die kommunale Familie in NRW auswirkt. Zudem sind viele Fragen in der Diskussion offen. Nicht nur die Teilschlüsselmasse oder der Soziallastenausgleich, z.B. auch die Absenkung der fiktiven Hebesätze. Das hätte für strukturschwache Kommunen verehrende Folgen.
Da die öffentlichen Finanzen insgesamt begrenzt sind (Schuldenbremse) ist eine Veränderung der Finanzverteilung sorgfältig zu prüfen.
Dabei müssen alle Bereiche untersucht und auf ihre Auswirkungen hin betrachtet werden. Dabei ist auch der Bund einzubeziehen. Das verbietet ein Vorziehen von einzelnen Punkten wie es der CDU-FDP Antrag fordert.

Das Land hat zugesagt, die Stellungnahme der Spitzenverbände, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund NRW, gemeinsam auszutauschen. Ziel ist dabei, gemeinsam das Gutachten so umzusetzen und ein GfG zu entwickeln, dass die gesamte kommunale Familie zufrieden stellt.

Diesem Ziel steht der CDU-FDP Antrag entgegen. Der Antrag ist daher abzulehnen.

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