SPD-Kreistagsfraktion: Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel muss überarbeitet werden

Zu der von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke öffentlich geäußerten Erwägung, gegen das Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf in der Sache „grundsicherungsrelevanter Mietspiegel“ Berufung einzulegen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Udo Bartsch:

„Wir fühlen uns vom Gericht in unserer Ansicht bestätigt, da wir schon jahrelang die zu niedrigen Sätze im grundsicherungsrelevanten Mietspiegel wegen des nicht vorhandenen und preisgünstigen Wohnraums kritisieren.“

Seit langem wird seitens des Landrates beim Thema ‚preisgünstiger Wohnraum‘ herumlamentiert, ohne dass sich etwas Konkretes ergeben hat, um die angespannte Situation auf den Wohnungsmärkten im Rhein-Kreis Neuss zu entschärfen.

„Die betrifft nicht nur die Ärmsten der Gesellschaft, sondern immer mehr auch Familien mit kleinem und mittleren Einkommen, Alleinerziehende und Senioren. Das Gerichtsurteil zeigt deutlich, wie angespannt die Lage auf den Wohnungsmärkten ist“, erklärt SPD-Landratskandidat Andreas Behncke.

„Es geht hier nicht darum, jede Miete zu akzeptieren, sondern um eine realistische Einschätzung der Situation beim Thema bezahlbarer Wohnraum“, ergänzt Fraktionsvorsitzender Rainer Thiel.

Die SPD-Kreistagsfraktion im Rhein-Kreis Neuss ist der Ansicht, dass eine Überarbeitung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels und die Aussetzung der Kostensenkungsaufforderungen bei den Miethöhen, die vom Sozialgericht Düsseldorf als angemessen erachtet werden, zwingend notwendig sind.

„Statt der Trotzreaktion einer Berufung, sollten durch ein neues Gutachten besser schnellstens Rechtssicherheit für alle Beteiligten hergestellt werden.

Dabei darf es nicht darum gehen ein Institut für das Gutachten zu finden, dass wie das bisherige Institut ‚Analyse und Konzepte‘ am preisgünstigsten ist, sondern das eine realistische Aufnahme der Situation auf den Wohnungsmärkten im Rhein-Kreis Neuss erarbeitet“, so Udo Bartsch.

Für die SPD-Kreistagsfraktion ist die Reaktion des Landrates auf des Gerichtsurteil nicht nachvollziehbar, da das Urteil eine klare Reaktion auf deutlich zu wenig vorhandenen bezahlbaren Wohnraum im Rhein-Kreis Neuss ist.