„Schutz und Unterstützung der Beschäftigten haben höchste Priorität“

Daniel Rinkert (SPD) begrüßt neues Anpassungsgeld für Arbeitnehmer in der Braunkohle

Der Strukturwandel im Rheinischen Revier stellt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor große Herausforderungen. Mit den neuen Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeldern schafft die Bundesregierung mehr Rechtssicherheit und Schutz für die Beschäftigten im Braunkohletagebau sowie in den Kohleanlagen.

Das Anpassungsgeld (APG) ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, die den Einkommensverlust von Beschäftigten in der Kohleindustrie abmildert, die im Zuge des Strukturwandels ihren Arbeitsplatz verlieren und zum Zeitpunkt der Entlassung 58 Jahre oder älter sind. Mit dem APG soll die finanzielle Lücke bis zum Übergang in den Ruhestand geschlossen werden. Auch Beschäftigte von Tochter- und Partnerunternehmen, die überwiegend im Kohletagebau tätig sind, haben Anspruch auf das APG. Die Bundesregierung hat die Richtlinien für das Anpassungsgeld jetzt überarbeitet und damit für Planungssicherheit gesorgt.

Daniel Rinkert hat dazu in den letzten Wochen zahlreiche Gespräche mit der Bundesregierung, Gewerkschaften, Betriebsräten und Unternehmen geführt.

In einem Statement betont Rinkert die Bedeutung der neuen Regelungen:

„Die novellierten Richtlinien zum Anpassungsgeld sind ein entscheidender Schritt, um den Beschäftigten in den Kohleregionen Sicherheit und Stabilität zu geben. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von RWE und den Partnerunternehmen in unserer Region bedeuten diese Regelungen eine klare Perspektive im Strukturwandel. Sie können sich darauf verlassen, dass ihre sozialen Ansprüche in dieser Übergangszeit gewahrt bleiben und sie den Schutz erhalten, den sie benötigen.

Unser Ziel ist es, den Strukturwandel sozial gerecht zu gestalten. Die Menschen vor Ort dürfen in diesem Prozess nicht allein gelassen werden. Wir sorgen dafür, dass der Wandel in den Kohleregionen fair und sozial verträglich abläuft und prüfen regelmäßig die Wirksamkeit unserer Maßnahmen.

In der neuen Richtlinie sind zentrale Forderungen der Gewerkschaften berücksichtigt worden. Ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet ist, spielt keine Rolle. Ebenso bestehen höhere Zuverdienstmöglichkeiten, um viele gut ausgebildete Beschäftigte – zum Beispiel bei RWE – für den Arbeitsmarkt zu erhalten.“

Die novellierten Richtlinien gelten seit dem 1. Oktober 2024 und bleiben bis zum 31. Dezember 2048 gültig. Die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung des Anpassungsgeldes erfolgt weiterhin durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).