Schulsozialarbeit: Städte und die Gemeinde sollen über Fördergelder verfügen

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Organisation der Schulsozialarbeit in die Hände der Städte und der Gemeinde geben

Andrea Jansen

In der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses des Rhein-Kreises Neuss am 2. Mai 2023 stellten SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag, die den Städten und der Gemeinde im Kreisgebiet zustehenden Fördergelder des Landes zur Organisation der schulischen Sozialarbeit weiterzuleiten. Diese Mittel gehen derzeit vom Land NRW an den Rhein-Kreis Neuss, der sie an die Städte und die Gemeinde weiterleiten kann, es jedoch nicht muss.

Diese „Kreishoheit“ stößt bei den Städten Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Korschenbroich, Kaarst, Meerbusch und der Gemeinde Rommerskirchen nicht mehr auf Zustimmung. Sie wünschen sich die Weiterleitung der Fördergelder durch den Rhein-Kreis Neuss, um den Bereich der Schulsozialarbeit selbstständig organisieren zu können. Auch der Lenkungskreis des Bildungsnetzwerkes gab eine entsprechende Empfehlung ab. Diese wird nun nach langer Diskussion umgesetzt.

Schulsozialarbeit: „Direkt vor Ort herrscht der beste Überblick“

„Über die ihnen zustehende Landesförderung hinaus engagieren sich die Kommunen mit eigenen Mitteln im Bereich der Schulsozialarbeit. Direkt vor Ort herrscht der beste Überblick darüber, welche Schulgemeinde welche Bedürfnisse hat“, konstatiert die schulpolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion, Andrea Jansen.

„Wenn die Kommunen dem Kreis darstellen, dass sie die Aufgaben im Bereich der Schulsozialarbeit eigenverantwortlich übernehmen können und möchten, sollte der Kreis das ernst nehmen und dem Engagement der Kommunen nicht mit Misstrauen entgegnen. Es geht auch nicht darum, durch unsere geforderte Übertragungslösung den kreiseigenen Schulen etwas wegzunehmen“, betont Elias Ackburally, Kreisschulausschussmitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dennoch müsse der Rhein-Kreis Neuss womöglich mehr eigenes Geld in die Hand nehmen, um die Schulsozialarbeit an kreiseigenen Schulen bedarfsgerecht auszugestalten.

Städte und die Gemeinde erhalten in Zukunft die Fördermittel vom Kreis weitergeleitet

Im Schul- und Bildungsausschuss wurde schließlich der Übertragungslösung zugestimmt, durch die die Fördermittel für die Schulsozialarbeit vom Kreis an die Städte und die Gemeinde weitergeleitet werden.

„Wir hoffen, dass nun zügig und fair die nötigen Schritte eingeleitet werden, um vor Beginn des neuen Schuljahres die Vertragsgestaltung in trockene Tücher zu bringen. Hier darf es nun keine taktischen Verzögerungen mehr geben“, betonen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einhellig.

Beide Fraktionen beantragten außerdem, einen dazugehörigen Bericht aller beteiligten Akteure im Schul- und Bildungsausschuss rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres 2024/25 vorgelegt zu bekommen.