Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und Katastrophenschutzrecht bekommen. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung den entsprechenden Gesetzentwurf über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) auf dem Weg gebracht, der das bestehende Gesetz über Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW (FSHG) ablöst. Jetzt werden in einer ersten Beteiligungsrunde die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehrverbände, Hilfsorganisationen und Gewerkschaften angehört und im Anschluss wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.
„Eine besondere Neuerung im BHKG ist die Möglichkeit zur Einrichtung von Kinderfeuerwehren durch die Kommunen. Damit erhalten Städte wie Dormagen, in der es bereits länger schon einen Verein mit einer Bambini-Wehr gibt, die Möglichkeit diese in die Freiwillige Feuerwehr einzubinden. Damit gelten für die 6-10 jährigen auch die nötigen Versicherungsvoraussetzungen“ freut sich Rainer Thiel über die Ergebnisse aus den Vorgesprächen.
Auch werden die ehrenamtlichen Strukturen in der Freiwilligen Feuerwehr weiter gestärkt. So sollen die Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr in Kommunen mit einer Berufsfeuerwehr als verpflichtende Mitglieder in der Führungsorganisation der Berufsfeuerwehr in alle wichtigen Entscheidungen einbezogen werden. Somit soll eine umfassende und sachgerechte Interessenswahrung der Freiwilligen Wehren gewährleistet werden. Auf Kreisebene gibt es ebenfalls eine Neuerung so Thiel: „Zusätzlich soll neben der Möglichkeit weiter ehrenamtlich einen Kreisbrandmeister zu bestellen auch eine hauptamtliche Kraft als Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister möglich sein. Damit soll den erhöhten Anforderungen an diese Stelle als Berater der Kreisverwaltung Rechnung getragen werden“.