„Mehr Schutz für Flugreisende“

Petra Kammerevert MdEP

Petra Kammerevert MdEP

Versteckte Zusatzkosten bei Online-Buchungen von Flügen sind schon lange eine gebräuchliche Praxis der Fluggesellschaften und ein Problem für den Kunden. Oft erhöht sich der Flugpreis im Laufe des Buchungsprozesses immens und ist am Ende um einiges teurer als zu Beginn angezeigt. Dem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun einen Riegel vorgeschoben.

Künftig müssen Fluggesellschaften den Endpreis eines Fluges bei jeder Online-Buchung von Anfang an erkenntlich machen. Das schließt sämtliche Steuern, Entgelte und Gebühren mit ein und zwar nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alternative Verbindungen. Das Urteil (Az. C-573/13) gilt für jeden Flug, der von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union startet. „Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz. Die Verbraucher wurden bei Online-Buchungen auf den Internetseiten der Fluggesellschaften viel zu lange hinters Licht geführt“, findet Petra Kammerevert. Sie wertet das Urteil als einen Sieg für die Verbraucher.“ Damit werden die Rechte der Fluggäste gestärkt. Nur wenn die Kunden zu Beginn ihrer Buchung den vollen Gesamtpreis des Fluges kennen, kann ein direkter und zuverlässiger Preisvergleich gewährleistet werden.“ Kammerevert lobt die Luxemburger Richter für diese positive Entscheidung, sieht aber dennoch weiteren Handlungsbedarf: „Es reicht nicht aus, die Verbraucher vor den Online-Buchungen zu schützen. Auch hinsichtlich des Rücktrittsrechts muss den Kunden der Rücken gestärkt werden.“

Original-Meldung: „Mehr Schutz für Flugreisende“