Rhein-Kreis-Neuss: „Das die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Bezieher nicht sozial sind und an den Realitäten auf den Wohnungsmärkten im Rhein-Kreis-Neuss absolut vorbeigehen, dass predigen wir schon seit zwei Jahren. Durch mehrere Initiativen hat die SPD im Kreistag darauf aufmerksam gemacht, dass man so nicht mit Sozialhilfeempfängern umgehen kann und die Angebotsmieten im Kreis stärker berücksichtigt werden müssen. Die Kosten können nicht dadurch gesenkt werden, dass man mit einer falschen Methodik niedrige Mietobergrenzen festlegt, zu denen am Markt keine Wohnungen zu Verfügung stehen. Stattdessen sollte die Kreisverwaltung, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, vielmehr die Entwicklung analysieren, die weiterhin zu einer steigenden Zahl von Bedarfsgemeinschaften führt“, kommentiert Udo Bartsch, Sprecher der SPD für den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel im Sozialausschuss des Rhein-Kreises-Neuss. Trotz guter Arbeitsmarktzahlen steigt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften kontinuierlich an.
Noch vor zwei Jahren verteidigte die CDU diesen unsozialen Mietspiegel mit den Worten „Unbillige Härten muten die Richtwerte den Hartz-IV-Empfängern nicht zu“.
Dies sah das Bundessozialgericht anders und der Kreis ist verpflichtet seine Entscheidungen zu korrigieren.
„Das der Allgemeine Vertreter des Landrates Jürgen Steinmetz die Anpassung jetzt als Erfolg feiert, da er einen Anreiz für den sozialen Wohnungsbau sieht, setzt dem ganzen noch die Krone auf. Immerhin hat er bei den Schwächsten 1,5 Millionen Euro einsparen wollen“ kommentiert Rainer Thiel MdL den Schwenk der Kreisverwaltung.
Es handelt sich nicht nur um einen methodischen Fehler bei der Ermittlung von Mietobergrenzen durch die Kreisverwaltung, sondern um eine grundsätzlich falsche Politik gegenüber Hartz-IV-Empfängern.
Rainer Thiel MdL und Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion: „Es ist schon seltsam, dass die Kreisverwaltung sich nun alle Argumente zu eigen macht, die sie vor zwei Jahren der SPD noch gänzlich abgesprochen hatte“.