Jugendkreistag im Rhein-Kreis Neuss: Demokratische Prozesse für junge Menschen greif- und erlebbar machen

Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist es wichtig, sich politisch zu beteiligen und zu engagieren. Das zeigen aktuelle Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Shell-Jugendstudie. Von einer politikverdrossenen „Jugend von heute“ kann demnach keine Rede sein. Das Gegenteil ist der Fall: Jugendliche und junge Erwachsene fordern mehr Teilhabe am politischen Geschehen und kritisieren mehrheitlich, dass gewählte Politiker*innen sich nicht ausreichend um ihre Belange kümmern.

Wir als SPD-Kreistagsfraktion haben dies gemeinsam mit unserem Kooperationspartner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkannt und sind aktiv geworden. Mit dem von den Kreisgremien beschlossenen Jugendkreistag im Rhein-Kreis Neuss werden wir demokratische Prozesse für junge Menschen greif- und erlebbar machen und so nicht nur einen wichtigen Bildungsauftrag leisten, sondern gleichzeitig eine echte Beteiligung schaffen.

Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Jugendkreistag im Rhein-Kreis Neuss:

Fragen und Antworten zum Jugendkreistag im Rhein-Kreis Neuss

Stand: 14. Februar 2023

Warum gibt es den Jugendkreistag?

Der Jugendkreistag soll jungen Bürger*innen im Rhein-Kreis Neuss im Alter zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr die Möglichkeit geben, ihre Interessen und Ansichten zu Angelegenheiten des Rhein-Kreises Neuss über Beschlüsse zu äußern und sich so in der politischen Diskussion im Rhein-Kreis Neuss einzubringen.

Wer kann Mitglied des Jugendkreistages werden?

Alle jungen Bürger*innen mit Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss und im Alter zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr können für eine halbe Wahlperiode (2,5 Jahre, Wiederwahl möglich) einen von 50 Sitzen im Jugendkreistag einnehmen. 30 Mitglieder des Jugendkreistages werden von den Jugendringen im Rhein-Kreis Neuss benannt, wobei folgende Aufteilung gilt:

  • Neuss: 10 Mitglieder
  • Dormagen: 4 Mitglieder
  • Grevenbroich: 4 Mitglieder
  • Meerbusch: 4 Mitglieder
  • Kaarst: 3 Mitglieder
  • Korschenbroich: 2 Mitglieder
  • Jüchen: 2 Mitglieder
  • Rommerskirchen: 1 Mitglied

Weitere 20 Mitglieder werden von den im Kreistag vertretenen Fraktionen und Einzelabgeordneten benannt.

Wie oft tagt der Jugendkreistag und wer leitet seine Sitzungen?

Der Jugendkreistag wählt – mit der Mehrheit aller Abgeordneten – aus den eigenen Reihen eine*n Vorsitzende*n sowie eine*n Stellvertreter*in, die die Sitzung leiten. Die*der Vorsitzende lädt mindestens zwei Mal pro Jahr zu einer Sitzung ein. Zudem muss eine Sitzung einberufen werden, sobald ein Drittel der Mitglieder des Jugendkreistages dies schriftlich unter Angabe von Zweck und der Gründe fordern. Weiter gibt sich der Jugendkreistag eine eigene Geschäftsordnung, die weitere Details regelt.

Die*der amtierende Landrätin*Landrat lädt lediglich zur konstituierenden bzw. ersten Sitzung des Jugendkreistages ein und leitet die Sitzung nur bis zu dem Punkt, an dem die Abgeordneten des Jugendkreistages eine*n eigene*n Vorsitzende*n samt Stellvertretung wählen. Darüber hinaus nimmt die*der amtierende Landrätin*Landrat, sein*e allgemeine*r Stellvertreter*in und die*der Vorsitzende*r des Jugendhilfeausschusses oder ihre*seine Stellvertreter*in an den Sitzungen des Jugendkreistages teil und haben dabei auch ein Rederecht.

Wie kann der Jugendkreistag Beschlüsse fassen und welche Wirkung haben diese?

Beschlüsse kann der Jugendkreistag mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder fassen, wobei mehr als die Hälfte der Mitglieder zur Sitzung anwesend sein müssen. Die Beschlüsse müssen Angelegenheiten des Rhein-Kreises Neuss (Mehr dazu: Wie funktioniert der Kreis?) betreffen. Sie haben zwar keine bindende Wirkung für den Kreistag – sprich, dieser muss sie nicht umsetzen – doch werden die Beschlüsse in der folgenden Sitzung des Kreistages von den dortigen Abgeordneten beraten. Hinzu kommt, dass die*der Vorsitzende des Jugendkreistages und ihre*seine Stellvertretung zur jeweiligen Kreistagssitzung eingeladen werden und dort auch das Wort ergreifen können.

Welche Unterstützung erhalten der Jugendkreistag und seine Abgeordneten?

Der Jugendkreistag wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, die folgende Aufgaben wahrnimmt:

  • die Vorbereitung der Tagesordnung,
  • die Feststellung der Teilnahmeberechtigung,
  • die Versendung der Einladung,
  • die Vorbereitung der Sitzung,
  • die Protokollführung,
  • die Bewirtschaftung der Aufwandsentschädigungen,
  • die Fortbildung der Mitglieder des Jugendkreistages.

Die Mitglieder bzw. Abgeordneten des Jugendkreistages nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich war. Sie erhalten jedoch für jede Sitzung ein Sitzungsgeld und eine Fahrtkostenerstattung.

Wie haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Jugendkreistag beigetragen?

Der Jugendkreistag ist eine gemeinsame Initiative der Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die bereits in der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung beschlossen wurde. Seit Anfang der Amtszeit wurde das Vorhaben von der Kooperation in den Gremien des Rhein-Kreises Neuss vorangebracht:

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