Dormagen-Nievenheim. Irgendwann kommt bei jedem Menschen der Punkt, an dem er sich mit seinem letzten Willen befassen muss. Auch für den Fall einer schweren Erkrankung sollte man mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht seinen Willen schriftlich niederlegen. Dabei ergeben sich für den Laien viele Fragen. Was muss ich beim Aufsetzen eines Testamentes oder Erbvertrages beachten, damit alles rechtssicher ist? Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Erbschaften? Warum sollte ich eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht ausstellen? Welche Regelungen sind dabei zu beachten?
Über diese und andere Fragen zum Thema informiert die SPD Nievenheim am Montag, den 20. Februar um 19 Uhr in der Mensa der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule an der Marie-Schlei-Str. 6. Referent ist Rechtsanwalt Dieter Kottirre von der Kanzlei Kottirre & Partner.