SPD: „Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den CDU-Landrat“
Das Sozialgericht Düsseldorf hat den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel des Rhein-Kreises Neuss für rechtswidrig erklärt. „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für CDU-Landrat Petrauschke“, sagt der SPD Landrats-Kandidat Andreas Behncke.
Eine Neusser Familie hatte gegen den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel geklagt. Das Urteil: Der Kreis Neuss muss bald deutlich höhere Mieten übernehmen. Für eine dreiköpfige Familie beispielsweise rund 25 Prozent mehr. Das entlarvt in den Augen der SPD, was der CDU-Landrat versucht hat. Nämlich auf Kosten der Schwächsten zu sparen. „Ich bin froh, dass das Sozialgericht diese Ungerechtigkeit geradegerückt hat“, so Behncke.
Er stellt aber auch klar: Die SPD hätte das auch ohne Urteil gewusst. „Wir haben das unsoziale Zahlenwerk seit Jahren kritisiert und im Kreistag dagegen gestimmt. Der Landrat, CDU und FDP haben das aber bewusst ignoriert“, so Behncke.
Was steht hinter dem Urteil? Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann die Kosten für eine Wohnung und die Heizung nicht aus eigener Tasche leisten. Daher übernimmt der Staat diese Kosten. Den betroffenen Personen soll eine angemessene Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Da die Mieten für normale Wohnungen je nach Stadt stark schwanken, legt jeder Kreis die zumutbaren Mieten selber fest. Übersteigt eine Wohnungsmiete diese Obergrenze, muss der Betroffene in eine günstigere Wohnung umziehen.
Bisher lag die höchste zulässige Miete für einen Ein-Personen-Haushalt in Neuss bei 418,50 Euro. Festgelegt hat das der Rhein-Kreis Neuss unter Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (CDU). Die SPD Neuss kritisiert diese Festlegung seit Jahren als viel zu gering. „Für die Beträge, die der Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung stellt, findet man in Neuss kaum verfügbare Wohnungen“, sagt der Neusser Sozialausschuss-Vorsitzende Karlheinz Kullick.
Insbesondere für Bezieher von SGB II-Leistungen sei die bisherige Regelung ein großes Problem gewesen. Denn die tatsächlichen Mieten in Neuss liegen über den sogenannten „Angemessenheitsgrenzen“ des Rhein-Kreises Neuss. Durch diese Ungerechtigkeit müssen viele Neusserinnen und Neusser sehr lange nach einer passenden Wohnung suchen oder eine viel zu hohe Miete zahlen. „Es ist doch kontraproduktiv, Arbeitslose erstmal auf Wohnungs- statt auf Jobsuche zu schicken“, sagt Kullick. Nun hat ihm das Sozialgericht Düsseldorf Recht gegeben.