Udo Bartsch
Rhein-Kreis-Neuss: „Das die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Bezieher nicht sozial sind und an den Realitäten auf den Wohnungsmärkten im Rhein-Kreis-Neuss absolut vorbeigehen, dass predigen wir schon seit zwei Jahren. Durch mehrere Initiativen hat die SPD im Kreistag darauf aufmerksam gemacht, dass man so nicht mit Sozialhilfeempfängern umgehen kann und die Angebotsmieten im Kreis stärker berücksichtigt werden müssen. Die Kosten können nicht dadurch gesenkt werden, dass man mit einer falschen Methodik niedrige Mietobergrenzen festlegt, zu denen am Markt keine Wohnungen zu Verfügung stehen. Stattdessen sollte die Kreisverwaltung, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, vielmehr die Entwicklung analysieren, die weiterhin zu einer steigenden Zahl von Bedarfsgemeinschaften führt“, kommentiert Udo Bartsch, Sprecher der SPD für den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel im Sozialausschuss des Rhein-Kreises-Neuss. Trotz guter Arbeitsmarktzahlen steigt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften kontinuierlich an. (mehr …)