Resolution zum Sozialticket in Nordrhein-Westfalen

Zur Kreisausschussitzung am 5. Dezember

Die von CDU und FDP geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will den Landeszuschuss für das sogenannte Sozialticket in unserem Bundesland schrittweise von derzeit etwa 40 Millionen Euro auf null Euro im Jahre 2020 senken. In 2017 fließen von der oben genannten Gesamtsumme etwa 22,5 Millionen Euro in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), in dessen Bereich auch der Rhein-Kreis Neuss fällt (Landtag NRW, Drucksache 17/793).

Der Kreistag stellt daher fest, dass das Sozialticket in NRW ein erfolgreiches Konzept ist, welches – eingeführt von einem breiten Parteienbündnis – Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss kritisiert die Absicht der NRW-Landesregierung, die Finanzierung des Sozialtickets auf null herunterzufahren. Er fordert die Fortsetzung dieses Zuschusses mit der Perspektive von weiteren Anpassungen, um das aktuelle Preisniveau des Tickets halten zu können.

Begründung: (mehr …)

Zum NGZ-Bericht: „SPD fordert eine Kreiswohnungsbaugesellschaft“

Richtigstellung von Udo Bartsch, stllv. Fraktionsvorsitzender und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion

Udo Bartsch, wohnungspolitischer Sprecher der SPD im Kreistag

Zum NGZ-Artikel im Lokalteil Korschenbroich der Neuß-Grevenbroicher Zeitung vom 10. Oktober 2017 mit der Überschrift „SPD fordert eine Kreiswohnungsgesellschaft“ merkt Udo Bartsch an, dass die SPD Korschenbroich, und auch er persönlich, zu keinem Zeitpunkt eine Kreiswohnungsgesellschaft gefordert haben.

Dies ist immer noch Gegenstand von Beratungen, wie die Herausforderungen bezüglich bezahlbaren und öffentlich geförderten Wohnraum am wirkungsvollsten gelöst werden können.

Intensive Beratungen hierzu erfolgen in den anstehenden Haushaltsberatungen sowohl zum Haushalt der Stadt Korschenbroich als auch des Rhein-Kreises Neuss. (mehr …)

Konverterstandort im Rhein-Kreis Neuss

Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Kreistages am 27. September 2017

Rainer Thiel

Am 19. Dezember 2012 beschloss der Kreistag einstimmig: „Die Bundesnetzagentur und Amprion werden aufgefordert, für ihren Vorschlag (Konverterstandort Osterath) eine ergebnisoffene Alternativplanung aller in Frage kommenden Standorte zu erarbeiten und den kommunalen Gremien zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.“

Am 23. September 2014 legte die Firma Amprion im Kreisumweltausschuss ein Gutachten vor, das nach fachrechtlichen Abwägungskriterien 19 geeignete Standortbereiche für einen Konverter aufzeigt, davon sechs Standorte als „besonders geeignet“.

Nach intensiver Debatte beschloss der Kreisumweltausschuss einstimmig: „Der Kreis Neuss fordert alle Verantwortlichen auf, dafür zu sorgen, dass ein möglichst verträglicher Standort für die Konverteranlage gefunden wird, wobei der Abstand zur Wohnbebauung ein prioritäres Kriterium darstellt. Dabei muss sichergestellt werden, dass auch der Standort 20 (Kaarster Dreiecksfläche) gleichberechtigt geprüft wird und nicht wegen planerischer Vorgaben unberücksichtigt bleibt.“ (mehr …)