Rettungsdienstbedarfsplan: GRÜNE und SPD wollen Klarheit über Ausweisung von Kaarst-Büttgen als ländliche Hilfsfrist

Maximal acht Minuten: Das ist die Hilfsfrist – also die Einsatzzeit – die Rettungsdienste im städtischen Raum vom Zeitpunkt der Alarmierung bis zum Einsatzort in den meisten Fällen benötigen dürfen. Im ländlichen Raum liegt sie bei 12 Minuten. Grundlage für die Zuordnung nach „städtischer“ und „ländlicher“ Hilfsfrist ist vor allem die Anzahl der Rettungsdiensteinsätze im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung des entsprechenden Ortsteils – auch als Inzidenz bezeichnet. Da bei einem Notfalleinsatz jede Minute über Leben und Tod entscheiden kann, ist diese Zuordnung von hoher Relevanz. Für den Ortsteil Kaarst-Büttgen gilt bislang die ländliche Hilfsfrist – dies soll nach dem Willen der Kreisverwaltung auch so bleiben. (mehr …)

SPD und GRÜNE hinterfragen Änderungen beim Rettungsdienst im Rhein-Kreis Neuss

Sabine Kühl

Gemeinsame Anfrage für den Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz am 2. Februar 2022

In lebensbedrohlichen Situationen, etwa bei Unfällen oder schweren Erkrankungen, kommt der Rettungsdienst zum Einsatz. Zusätzlich führt er qualifizierten Krankentransport durch. In beiden Fällen werden gut ausgestattete und moderne Fahrzeuge gebraucht. (mehr …)

Rheinland Klinikum: „Alle drei Krankenhäuser bleiben in der Trägerschaft von der Stadt Neuss und dem Rhein-Kreis Neuss erhalten“

Zu den Beschlüssen im Aufsichtsrat des Rheinland Klinikums erklären Udo Bartsch, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion und Daniel Rinkert, Vorsitzender der SPD im Rhein-Kreis Neuss sowie Aufsichtsratsmitglied: (mehr …)