Bürokratieentlastungsgesetz IV: Spürbare Erleichterungen für Gesellschaft und Wirtschaft

Der Bundestag hat heute das „Bürokratieabbaugesetz“ beschlossen. Daniel Rinkert MdB begrüßt das umfangreiche Maßnahmenpaket, da es den Alltag für alle Beteiligten einfacher und moderner macht.

„Bürokratie – zu viel, zu kompliziert und auch noch praxisfern. Das höre ich immer wieder, wenn ich mit Unternehmerinnen und Unternehmern in meinem Wahlkreis rede. Daher begrüße ich es sehr, dass wir im Bundestag diese Woche das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) verabschiedet haben“, berichtet der SPD-Bundestagsabgeordnete Daniel Rinkert. „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz und Digitalisierung und erleichtert den Alltag für alle Beteiligten. Künftig können beispielsweise Belege der Nebenkostenabrechnung auch per E-Mail verschickt und ein Widerspruch gegen eine Kündigung auch per SMS erklärt werden. Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Mieterinnen und Mieter im digitalen Raum geschützt bleiben“, erklärt Daniel Rinkert.

Entlastung für den Rhein-Kreis Neuss, NRW und ganz Deutschland

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV wird insbesondere in Nordrhein-Westfalen, dem wirtschaftsstärksten Bundesland, zu spürbaren Entlastungen führen. Die SPD-geführte Bundesregierung setzt mit der konsequenten Digitalisierung vieler Prozesse und dem Abbau unnötiger Bürokratie ein klares Zeichen für eine zukunftsorientierte Verwaltung. „Die Vereinfachung der Dokumentation und der elektronischen Nachweise stärkt nicht nur die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, sondern kommt vor allem den Menschen zugute, die tagtäglich mit diesen Prozessen konfrontiert sind,“ erklärt Rinkert weiter. Abschließend unterstreicht er die Bedeutung des Gesetzes: „Mit dem BEG IV setzen wir den Bürokratieabbau konsequent fort und schaffen zugleich eine moderne und effiziente Verwaltung. Das hilft der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland ohne Schutzstandards zu senken.“

Hervorzuhebende Maßnahmen des BEG IV:

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre im Steuer- und Handelsrecht.
  • Abbau von Melde- und Informationspflichten, wie der Wegfall des Hotelmeldescheins für deutsche Staatsangehörige.
  • Erhebliche Erleichterungen bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  • Modernisierung der Steuerverwaltung durch die Digitalisierung von Steuerbescheiden.
  • Digitalisierung von Formerfordernissen im BGB.
  • Digitalisierung des arbeitsrechtlichen Nachweisgesetzes, um Abläufe in der Personalverwaltung effizienter zu gestalten.