Bildungs- und Teilhabepaket: Nur jedes neunte Kind der 6- bis unter 15-Jährigen profitiert von Teilhabeleistungen im Rhein-Kreis Neuss

Sabine Kühl, sozialpolitische Sprecherin

Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle von September 2019 profitierten im RKN nur 11,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“, somit wurden knapp 89 Prozent der Leistungsberechtigten dagegen nicht erreicht.

Die Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN stellen deshalb einen gemeinsamen Antrag im nächsten Kreistag zur Einführung einer Bildungskarte, die den Zugang zur Inanspruchnahme von Leistungen erleichtern soll.

Bisher müssen Leistungsberechtigte jede Leistung des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) einzeln beantragen und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Das bedeutet für alle beteiligten Akteur*innen einen erheblichen bürokratischen Aufwand.

GRÜNE und SPD wollen daher, dass ein unbürokratisches Abrechnungsverfahren mit den Leistungsanbietenden (Catering, Sportvereine, Schulen usw.) umgesetzt wird. Die Anbietenden könnten ihre Leistungen dann über die Bildungskarte abbuchen und müssen keine Einzelanträge mehr stellen bzw. Einzelabrechnungen vornehmen.

Angela Stein-Ulrich, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Kreistag: „Die soziokulturellen Teilhabeleistungen zielen darauf ab, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie Vereinen und sonstigen Aktivitäten zu ermöglichen. Die primäre Zielgruppe dieser Leistung sind Kinder und Heranwachsende. Durch die Einführung der Bildungskarte soll das bürokratische Bildungs- und Teilhabepaket so einfach wie möglich umgesetzt werden, damit ein Maximum für arme Kinder und Jugendliche herausgeholt werden kann. Damit wollen wir die Teilhabe für alle Kinder im Rhein-Kreis Neuss sicherstellen.“

Sabine Kühl, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Der hohe Bürokratieaufwand und die oft verbreitete Unkenntnis über die Leistungen haben zur Folge, dass die Bildungs- und Teilhabeleistungen kaum abgerufen werden und deshalb bei vielen Kindern nicht ankommen. Mit einem unkomplizierten Verwaltungsverfahren, nämlich einem Kartensystem kann es gelingen, die Inanspruchnahme der Leistungen zu erhöhen und auch damit der Kinderarmut entgegenzuwirken.“

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