Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) der SPD im Rhein Kreis Neuss sieht das Urteil des Landesarbeitsgerichtes vom letzten Mittwoch (24.07.13) zu „Scheinwerkverträgen“ als richtungweisend.
Der Kläger konnte vor Gericht nachweisen, dass er in größerem Umfang Tätigkeiten für das beklagte Unternehmen geleistet hat, als dies im Werkvertrag vereinbart war. Dadurch werden die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verletzt und er wird als Mitglied der Stammbelegschaft gesehen, wodurch ihm höhere Lohnzahlungen zustehen.
„Das Instrument der Werkverträge war als Ausnahme zur Bewältigung von Produktionsspitzen erdacht worden, der Regelfall sollte weiterhin das unbefristete Arbeitsverhältnis sein. Arbeitnehmer brauchen ein sicheres soziales Umfeld, um ihr Leben sowie das ihrer Familie planen zu können und auf Dauer zu wissen, wo und wie sie ihr Geld zum Lebensunterhalt verdienen“ so die AfA-Kreisvorsitzende Diana Geldermann.
Ebenso sieht es der stellvertretende AfA-Vorsitzende Denis Arndt: „Ein Werkvertrag muss sich immer auf ein bestimmtes Werk, eine konkrete Tätigkeit beziehen. Dies ist aber häufig nicht der Fall, sondern Unternehmen nutzen das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung für Lohndumping durch die Hintertür.“
Der Vorstand der Kreis-AfA wird das Thema Werkverträge auch weiterhin kritisch hinterfragen und erhofft sich durch dieses Urteil zukünftig Verbesserungen für die Arbeitnehmer.