Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments stärkt Fluggastrechte
Flugreisende sollen künftig bei Verspätungen ihre Rechte leichter einfordern können. Die Verkehrspolitiker des Europäischen Parlaments haben am Dienstag mit großer Mehrheit für eine Stärkung der Passagierrechte im Luftverkehr gestimmt. Mit dem vorliegenden Bericht wird unter anderem die Auslegung von außergewöhnlichen Umständen präzisiert, bei denen die Fluggesellschaften im Falle von Verspätungen oder Annullierungen nicht zahlungspflichtig sind.
Außerdem präzisierte der Verkehrsausschuss die Bedingungen, unter denen Entschädigungen bei Verspätungen anfallen sollen. Ebenso soll die Durchsetzung von Passagierrechten vereinfacht werden. Zukünftig sollen die Airlines verpflichtet sein, eine Anlaufstelle am Flughafen einzurichten, bei der sich die Fluggäste über Beschwerdeverfahren informieren können.
Die SPD-Europaabgeordnete Petra Kammerevert begrüßt das Abstimmungsergebnis und ist erfreut, dass auch ihre Änderungsanträge im Ausschuss Wirkung gezeigt haben: „Eine logische Konsequenz der Freizügigkeit ist ein Rechtsanspruch der Bürger auf klar definierte Passagierrechte. Deshalb war es mir vorallem wichtig, dass die Forderung von Schadenersatzansprüchen zukünftig genauso einfach wird, wie der Kauf eines Flugtickets. Darüber hinaus wird den ewigen Ausflüchten der Fluggesellschaften bei Verspätungen nun ein Ende gesetzt. Die Gründe für Verspätungen, bei denen die Fluggesellschaften nicht zahlen müssen, sind im Detail aufgelistet. Die bisherigen Schlupflöcher werden so geschlossen.“
Die Situation der Passagiere verbessert sich auch in Bezug auf die Handgepäckregelungen. Zum einen muss ein freies Handgepäckstück nun im Ticketpreis enthalten sein und zum anderen darf jeder Fluggast in Zukunft persönliche Gegenstände und zumindest eine Dutyfree-Tüte zusätzlich zur Freimenge in die Kabine mitnehmen. „Der Abzocke einiger Billigairlines wird endlich ein Riegel vorgeschoben“, so Petra KAMMEREVERT.
Außerdem begrüßt Petra Kammerevert, dass die Passagiere künftig auch dann ein Anrecht auf ihren Rückflug haben, wenn sie den Hinflug nicht angetreten haben: „Bei keinem anderen Transportträger verfällt die Rückreise automatisch, nur weil der Reisende die Hinreise nicht wie geplant antritt. Es ist höchste Zeit, dass dies auch in der Luftfahrt gilt.“
Das Plenum des Parlaments wird voraussichtlich im Februar das Abstimmungsergebnis bestätigen. Danach beginnen die Verhandlungen mit dem Rat. Hier wird es dann vor allem darum gehen, dass die vom Parlament gestärkten Rechte der Passagiere nicht wieder verwässert werden!